Einige allgemeine Hinweise für Camper und Caravanreisende...

Generell dürfen in Deutschland Reisende, die mit dem Caravan-Gespann oder dem Wohnmobil unterwegs sind, auf Rast- und Parkplätzen zur Übernachtung stehenbleiben, sofern sich dies nicht zur Camping-Aktivität entwickeln.
Das heißt, es dürfen weder Vorzelte aufgebaut, Markisen ausgefahren oder eventuell sogar Liegestühle oder Grills in Gebrauch genommen werden. Ein Caravan muss außerdem am Zugfahrzeug angekuppelt bleiben.
Hintergrund dieser Vorschriften ist, dass der Gesetzgeber das Verweilen dort nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit für die Reise zugelassen hat. In der Regel wird dafür ein Zeitraum von bis zu zehn Stunden angesehen. Das gilt auch für das Campen am Straßenrand. Zu beachten ist, ob eventuell der ausgewählte Platz durch Schilder nur für Pkw oder Lkw freigegeben ist. Viele dieser Einschränkungen erklären sich anhand der Besonderheiten einiger Park- und Rastplätze von selbst. Sind keine einschränkenden Beschilderungen vorhanden, und erscheint der Platz offensichtlich geeignet, steht einem Aufenthalt nichts entgegen.
Darüber hinaus können Reisemobilisten neben ausgewiesenen Campingplätzen auch öffentliche oder private Reisemobil-Stellplätze nutzen, für die manchmal Nutzungsgebühren fällig sind. Sie sind meist durch ein Parkplatzschild mit dem Zusatzzeichen "Wohnmobil“ gekennzeichnet. Die Preise hierfür sind fast immer sehr moderat und können oft bequem und schnell an einem Automaten entrichtet werden. Einige dieser Plätze bieten sogar Stromanschluss. Zu beachten ist, dass der Aufenthalt meist auf wenige Tage beschränkt ist. Die maximale Verweildauer sollte jeweils vor Ort geklärt werden.

 


Wohnmobilplatz nahe Leuchtturm in Tranche sur Mer
Atlantik im Departement Vendee
Wohnmobilplatz am Atlantik
Atlantik mit Abendstimmung