Generell
dürfen in Deutschland Reisende, die
mit dem Caravan-Gespann oder dem Wohnmobil unterwegs sind, auf Rast-
und Parkplätzen
zur Übernachtung stehenbleiben, sofern sich dies nicht zur Camping-Aktivität
entwickeln.
Das heißt, es dürfen weder Vorzelte aufgebaut, Markisen ausgefahren
oder eventuell sogar Liegestühle oder Grills in Gebrauch genommen
werden. Ein Caravan muss außerdem am Zugfahrzeug angekuppelt bleiben.
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Hintergrund
dieser Vorschriften ist, dass der Gesetzgeber das Verweilen dort
nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit für die Reise
zugelassen hat. In der Regel wird dafür ein Zeitraum von bis
zu zehn Stunden angesehen. Das gilt auch für das Campen am Straßenrand.
Zu beachten ist, ob eventuell der ausgewählte Platz durch Schilder
nur für Pkw oder Lkw freigegeben ist. Viele dieser Einschränkungen
erklären sich anhand der Besonderheiten einiger Park- und Rastplätze
von selbst. Sind keine einschränkenden Beschilderungen vorhanden,
und erscheint der Platz offensichtlich geeignet, steht einem Aufenthalt
nichts entgegen.
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Darüber
hinaus können Reisemobilisten neben ausgewiesenen Campingplätzen
auch öffentliche oder private Reisemobil-Stellplätze nutzen,
für die manchmal Nutzungsgebühren fällig sind. Sie
sind meist durch ein Parkplatzschild mit dem Zusatzzeichen "Wohnmobil“ gekennzeichnet.
Die Preise hierfür sind fast immer sehr moderat und können
oft bequem und schnell an einem Automaten entrichtet werden. Einige
dieser Plätze bieten sogar Stromanschluss. Zu
beachten ist, dass der Aufenthalt meist auf wenige Tage beschränkt
ist. Die maximale Verweildauer sollte jeweils vor Ort geklärt
werden.
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