Südfrankreich Urlaub
accueil vacances
Campingplätze, Stellplatz für Camping-Car, Wohnmobil-Platz, Zeltplätze
in Frankreich und in Deutschland

Campingurlaub

Hinweis für Wohnmobile und Campinganhänger

In Deutschland ist das einmalige Übernachten im Wohnwagen ( angekuppelt am Zugfahrzeug ) oder in einem Reisemobil auf Raststätten und Parkplätzen eingeschränkt geduldet.
In Deutschland ist außerhalb von Campingplätzen / Privatgrundstücken der Aufenthalt mit einem Wohnmobil / Wohnanhänger nur für die "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" gestattet.
Es dürfen aber in dieser Zeit keine Trittstufen, Stühle oder Tische aufgebaut werden, Grillen oder das Ausfahren der Markise ist nicht erlaubt.
Caravans dürfen in Deutschland in öffentlichen Verkehrsbereichen bis zu zwei Wochen an einer Stelle stehen.
Für Wohnmobile gelten bezüglich Übernachtung die gleichen Bestimmungen wie für Wohnwagen.
Allerdings ohne Zeitbeschränkung - Wohnmobilen wie Pkw dürfen parken so lange sie TÜV haben und zugalassen und versichert sind.
( ohne Gewähr bezüglich der Aktualität )


Für den aktiven Campingurlaub in Norddeutschland bietet der Campingplatz Huntecamp geeignete Stellplätze für Zelt, Wohnwagen und Wohnmobil. Direkt am Platz werden eigens organisierte Kanutouren auf der Hunte angeboten.


Camping Languedoc-Roussillon, Aude
"Golfe du Lion"

Sonderseite für Campingurlaub in Südfrankreich

         

Ein Wohnanhänger braucht ein eigenes Kennzeichen, also eine eigene Zulassung und muss genauso wie ein Auto alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Wohn- und Gepäckanhänger benötigen überdies eine eigene Haftpflichtversicherung und sind steuerpflichtig. Bei einem Sportanhänger entfällt diese eigene Steuer und die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs übernimmt die Kosten bei Schäden, solange der Anhänger angekuppelt ist. Eine zusätzliche Anhängerhaftpflichtversicherung ist möglich, diese deckt dann auch Schäden, die in nicht angekuppeltem Zustand verursacht werden.

In Deutschland ist eine Höchstbreite von 2,55 Meter für Gespanne erlaubt. Die Gespannlänge ist auf 18 Meter beschränkt. Diese Grenzen gelten aber nicht uneingeschränkt in anderen Reiseländern. Vorherige Information über die spezifischen Bestimmungen ist daher angeraten.